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Zwei Techniker prüfen die Komponenten einer Aufzugsanlage; einer betätigt ein Bauteil am Führungssystem

Aufzugswartung & Reparatur – damit Ihr Aufzug zuverlässig läuft Service: Wartung & Reparatur von Aufzügen

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Professionelle Wartung, schnelle Reparatur und 24/7-Notdienst für Aufzugsanlagen aller Art, unabhängig vom Hersteller. Mit rund 65 Servicetechnikern und über 7.200 betreuten Anlagen im süddeutschen Raum ist Brobeil Ihr erfahrener Partner für Aufzugservice rund um die Themen Service, Wartung, Reparatur und Notruf.

Ob Personenaufzug im Mehrfamilienhaus, Lastenaufzug im Gewerbebetrieb oder barrierefreier Homelift, jede Aufzugsanlage braucht einen Servicepartner, der mehr liefert als den vorgeschriebenen Pflichtermin.

Unser Aufzugservice geht dabei weit über die klassische Fahrstuhlwartung hinaus: Wir übernehmen die Organisation Ihrer ZÜS-Prüfungen, führen Gefährdungsbeurteilungen und Aufzugswärterkontrollen nach TRBS 3121 durch, stellen den gesetzlich vorgeschriebenen Aufzugnotruf über unser Fernnotrufsystem BroLine sicher und unterstützen Sie bei allen weiteren Betreiberpflichten.

Aufzug Wartung & Instandhaltung Professionelle Aufzugswartung in Süddeutschland

Die regelmäßige Wartung Ihrer Aufzugsanlage ist der wichtigste Baustein für einen sicheren und störungsfreien Betrieb. Bei der Aufzugswartung prüfen und pflegen unsere Servicetechniker alle sicherheitsrelevanten Komponenten. So erkennen wir Verschleiß frühzeitig und verhindern ungeplante Ausfälle.

Was unsere Aufzugswartung unter anderem umfasst:

  • Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen
  • Prüfung von Türen, Verriegelungen und Türantrieben
  • Kontrolle der Steuerung und elektrischen Komponenten
  • Überprüfung von Antrieb und Bremse
  • Kontrolle von Tragseilen und mechanischen Bauteilen
  • Überprüfung hydraulischer Komponenten bei Hydraulikaufzügen
  • Schmier- und Reinigungsarbeiten an beweglichen Teilen
  • Kontrolle und Austausch von Verschleißteilen
  • Funktionskontrollen aller Sicherheitseinrichtungen
  • Dokumentation des Anlagenzustands inkl. Reparatur- und Modernisierungsbedarf

Die Wartungsintervalle richten sich nach Art und Intensität der Nutzung, dem Anlagenzustand, den Herstellerangaben und dem vereinbarten Wartungskonzept. Mit unseren individuellen Serviceverträgen legen Sie fest, wie oft Ihre Aufzugsanlage von uns geprüft und gewartet wird. Sprechen Sie uns hierfür einfach an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin.

Mitarbeiter prüft den Türrahmen eines Aufzugs
Zwei Mitarbeiter in Arbeitskleidung gehen vor einem Firmenfahrzeug; einer zieht einen Werkzeugkoffer

Ihr Aufzugservice aus einer Hand – zuverlässig, schnell, herstellerunabhängig Aufzugsservice mit Brobeil

Als Aufzugshersteller mit eigener Servicebateilung kennen wir jede Aufzugsanlage bis ins Detail. Unsere langjährigen Servicetechniker sind ein eingespieltes Team, das Hand in Hand zusammenarbeitet und schnell zur Stelle ist. Vor Ort ermöglichen unsere modernen Tablets innerhalb kürzester Zeit den Zugriff auf die komplette Gerätehistorie und alle technischen Daten Ihrer Aufzugsanlage. Für präzise Diagnosen, schnelle Problemlösungen und minimale Ausfallzeiten. Ob Personenaufzug im Wohngebäude, Lastenaufzug im Gewerbe oder barrierefreier Homelift: Brobeil bietet den passenden Aufzugservice für jede Anlage und jede Anforderung.

Herstellerunabhängige Wartung
Ob Brobeil-Anlage oder Aufzug eines anderen Herstellers: Wir warten und reparieren Aufzugsanlagen aller Fabrikate. Profitieren Sie von unserer Erfahrung mit unterschiedlichsten Aufzugstypen und -technologien.

Alles aus einer Hand
Wartung, Reparatur, Notruf, ZÜS-Prüfung, Gefährdungsbeurteilung, Modernisierung und noch viel mehr: bei Brobeil erhalten Sie sämtliche Leistungen rund um Ihre Aufzugsanlage von einem Ansprechpartner. Eine Rechnung, ein Koordinator und kein Mehraufwand für Sie.

Original-Ersatzteile
Im Reparaturfall setzen wir auf original Brobeil Ersatz- und Verschleißteile. Diese entsprechen zu 100 % unseren hohen Qualitätsmaßstäben und sorgen für einen langen, zuverlässigen Betrieb Ihrer Aufzugsanlage. Was nicht auf Lager ist, kann in vielen Fällen außerdem noch von uns eigens konstruiert werden.

Kurze Reaktionszeiten
Unser eingespieltes Team arbeitet Hand in Hand. Dank unserer Standorte in Stuttgart und Dürmentingen sind wir schnell vor Ort in Süddeutschland. Dank moderner Tablets greifen unsere 65 Experten sofort auf die Gerätehistorie und alle technischen Daten Ihrer Aufzugsanlage zu. Für eine schnelle Diagnose und zügige Problemlösungen.

Liftservice & Aufzug warten Serviceleistungen für Ihre Aufzugsanlage

Bei Brobeil verstehen wir Aufzugswartung nicht als isolierte Einzelleistung, sondern als Teil eines umfassenden Betreiber-Servicekonzepts. Das bedeutet: Wir übernehmen für Sie die regelmäßige Wartung Ihrer Aufzugsanlagen, beseitigen Störungen schnell und fachgerecht, organisieren die gesetzlich vorgeschriebene ZÜS-Prüfung, stellen den 24/7-Notruf mit Personenbefreiung sicher und unterstützen Sie bei Gefährdungsbeurteilungen und weiteren Betreiberpflichten. Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand. Koordiniert durch einen festen Ansprechpartner, der Ihre Anlagen kennt und Ihre Anforderungen versteht.

Aufzugsreparatur: schnell und fachgerecht

Wenn eine Aufzugsanlage ausfällt, sind unsere Servicetechniker schnell vor Ort. Ausgestattet mit einer umfangreichen Ersatzteilausstattung, können Sie viele Störungen bereits beim ersten Einsatz beheben. Dabei setzen wir konsequent auf original Brobeil Ersatzteile, die wir in unserem Werk in Dürmentingen herstellen. Wir unterscheiden zwischen zwei Reparaturfällen:

Ungeplante Reparatur:
Ein Bauteil fällt unerwartet aus oder der Aufzug funktioniert nicht mehr ordnungsgemäß. Das kann zum Beispiel an Türproblemen, Steuerungsfehlern, Antriebsausfällen, defekten Sensoren oder anderen Ursachen liegen. Wir sind schnell vor Ort und bringen Ihre Anlage nach einer Inspektion wieder in Betrieb.

Geplante Reparatur:
Bei der Wartung erkennen unsere Techniker Verschleiß und absehbare Defekte, bevor die Anlage ausfällt. Diese Reparatur wird dann mit Ihnen terminlich abgestimmt und geplant, so vermeiden wir ungeplante Ausfälle und reduzieren Ihre Kosten.

Störung melden

Wo besteht der Unterschied einer Störungsmeldung zur Reparatur? Eine Störung beschreibt einen ungeplanten Zustand, bei dem Ihre Aufzugsanlage nicht oder nicht ordnungsgemäß funktioniert. Sie können jederzeit eine Störung unkompliziert über unser Formular melden oder telefonisch die Störung mitteilen. Wir kümmern uns um den Rest.

Zwei Mitarbeiter verlassen mit einem Werkzeugkoffer und einem Tablet den Aufzug

Notrufservice BroLine Aufzugnotruf BroLine: 24/7 erreichbar im Notfall

Eine Störung liegt vor, wenn der Aufzug nicht richtig funktioniert. Ein Notruf tritt dann ein, wenn eine Person im Aufzug eingeschlossen ist und diesen nicht selbstständig verlassen kann. Bei einem Notruf hat die Personenbefreiung immer höchste Priorität.

Das Fernnotrufsystem BroLine sorgt dafür, dass im Notfall sofort Hilfe kommt. Wenn eine Person im Aufzug eingeschlossen ist und den Notruf-Knopf betätigt, wird automatisch eine Sprechverbindung zu unserer ständig besetzten Notrufzentrale aufgebaut. Wir organisieren die Personenbefreiung und stellen sicher, dass alle Maßnahmen sachgerecht durchgeführt werden.

BroLine bietet:

  • 24/7-Bereitschafts: 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr
  • Aufbau einer Sprechverbindung zur ständig besetzten Notrufzentrale
  • Organisation und Durchführung der Personenbefreiung mit kurzen Reaktionszeiten
  • Automatische Funktionskontrolle des Notrufsystems
  • Missbrauchserkennung und lückenlose Protokollierung aller Vorgänge
  • Erfüllung der Anforderungen nach EN 81-28, EN 81-1/2 und der Betriebssicherheitsverordnung

Mit dem Fernnotrufservice BroLine übernimmt Brobeil für Betreiber die Verpflichtung, auf Notrufe in angemessener Zeit zu reagieren. Damit sind alle gesetzlichen Anforderungen an den Aufzugnotruf zuverlässig abgedeckt.

Mann mit Brille telefoniert mit einem Mobiltelefon

Wartung Aufzüge: Vorschriften kennen, Pflichten erfüllen ZÜS-PRÜFUNG & BETREIBERPFLICHTEN

Techniker justiert die Mechanik eines Aufzugs in einem Betonaufzugsschacht

Als Betreiber einer Aufzugsanlage tragen Sie die Verantwortung für den sicheren Betrieb über die gesamte Nutzungsdauer hinweg. In Deutschland gelten strenge gesetzliche Vorgaben für die Wartung von Aufzugsanlagen: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet die zentrale Rechtsgrundlage und definiert Prüfintervalle, Dokumentationspflichten und Verantwortlichkeiten.

Ergänzt wird sie durch die technischen Regeln TRBS 3121 für den sicheren Betrieb und die Aufzugswärterkontrollen sowie durch die europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU. Für viele Betreiber, ob Hausverwaltung, Facility Manager oder Gebäudeeigentümer, ist es schwierig, den Überblick über alle Pflichten zu behalten.

Hier unterstützt Sie Brobeil: Wir übernehmen die Organisation und Durchführung sämtlicher Betreiberpflichten und sorgen dafür, dass Ihre Aufzugsanlage jederzeit den aktuellen Vorschriften entspricht, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Sie.

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Aufzugsanlagen regelmäßig in Augenschein genommen und auf Funktionsfähigkeit kontrolliert werden. Brobeil bietet regelmäßige Begehungen an und unterstützt Sie mit einer professionellen Aufzugswärter Checkliste nach TRBS 3121 und TRBS 2181.

Die Checkliste umfasst unter anderem:

  • Prüfung der Zugänge zu Schacht und Triebwerksraum
  • Kontrolle von Türverriegelungen und Türfunktionen
  • Überprüfung des bündigen Haltens
  • Test des Notrufsystems
  • Kontrolle der Fahrkorbbeleuchtung
  • Prüfung des mechanischen Zustands
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen

Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, für jede Aufzugsanlage eine sicherheitstechnische Bewertung bzw. Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Brobeil erstellt Gefährdungsbeurteilungen für Ihre Aufzugsanlagen und leitet daraus konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit ab.

Aufzugsanlagen müssen alle zwei Jahre von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV oder DEKRA geprüft werden. Zwischen den Hauptprüfungen ist zusätzlich eine Zwischenprüfung erforderlich. Brobeil übernimmt für Sie die komplette Organisation:

  • Terminabstimmung mit der ZÜS
  • Koordination mit Ihnen als Betreiber
  • Begleitung der Prüfung vor Ort
  • Bearbeitung festgestellter Mängel
  • Organisation erforderlicher Nachprüfungen

Achtung: Die Wartung durch ein Fachunternehmen ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene ZÜS-Prüfung. Beide Maßnahmen ergänzen sich und sind für den sicheren Betrieb unverzichtbar.

Wartung aller Aufzugsfabrikate Herstellerunabhängige Wartung für Aufzüge aller Marken

Sie betreiben einen Aufzug, der nicht von Brobeil stammt? Kein Problem. Viele Betreiber wissen nicht, dass sie ihren Wartungsanbieter frei wählen können, unabhängig davon, welcher Hersteller die Anlage gebaut hat. Herstellerunabhängige Wartung ist in Deutschland uneingeschränkt zulässig und immer mehr Betreiber nutzen diese Möglichkeit, um von guten Konditionen und einem flexiblen, regionalen Aufzugservice zu profitieren.

Unsere Servicetechniker verfügen über jahrzehntelange Erfahrung mit Aufzugsanlagen aller gängigen Hersteller und Bauarten: von Seil- über Hydraulikaufzüge bis zu modernen maschinenraumlosen Anlagen. Durch unsere eigene Herstellerkompetenz verstehen wir die Technik auf einer Ebene, die reine Wartungsunternehmen oft nicht erreichen. Wir bieten herstellerunabhängige Wartung und Reparatur für sämtliche Fabrikate. Mit der gleichen Sorgfalt, Gründlichkeit und Dokumentationsqualität wie bei unseren eigenen Anlagen.

Ihre Vorteile bei einem Wechsel zu Brobeil:

  • Individuell kalkulierte Wartungsverträge für gute Konditionen
  • Keine Bindung an einen bestimmten Hersteller
  • Zugang zu unserer regionalen Serviceorganisation mit kurzen Anfahrtswegen in Süddeutschland
  • Kombinierbar mit allen weiteren Brobeil-Serviceleistungen (Notruf, ZÜS, Begehungen)
  • Transparente Dokumentation aller Wartungs- und Reparaturarbeiten

Neben Aufzugswartung, Reparatur und Notruf bietet Brobeil eine Reihe spezialisierter Zusatzleistungen, die Ihren Alltag als Betreiber deutlich erleichtern. Wir bündeln alle Leistungen rund um Ihre Aufzugsanlage, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

Techniker montieren Aufzugskomponenten gemeinsam
Elektriker arbeitet in einem Aufzugsschacht an der VerkabelungTechniker arbeitet an Schaltschrank einer Aufzugssteuerung

Kontakt Passenden Aufzugservice für Ihre Anlage finden

Ob Wartung, Reparatur, Notruf oder Betreiber-Services: Wir stellen Ihren Servicevertrag individuell zusammen und überlegen gemeinsam, was für Ihre Anlage sinnvoll ist. So stimmen wir die Brobeil-Leistungen spezifisch auf Ihre Anlage, Ihre Nutzung und Ihre Anforderungen ab, ohne dass Sie mehr bezahlen müssen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

Service-Ansprechpartner

Unsere Servicezentrale

Beratung anfragen zur Aufzugsbetreuung Infos zu Service und Wartung Ihres Aufzugs anfragen

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    Bärtiger, tätowierter Mann steht in einem Aufzug und blickt nach oben

    Was Sie über Wartung und Service von Aufzügen wissen sollten Fragen und Antworten rund um Aufzugswartung und Vorschriften

    Was kostet eine Aufzugswartung pro Jahr? Welche Vorschriften gelten? Ist die Wartung auf Mieter umlagefähig? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier: verständlich, praxisnah und auf Basis unserer jahrzehntelangen Erfahrung. Wenn Sie darüber hinaus individuelle Fragen zu Ihrer konkreten Aufzugsanlage haben, sprechen Sie uns gerne direkt an.

    Ja. Die Aufzugswartung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet jeden Betreiber, den sicheren Zustand der Aufzugsanlage dauerhaft zu gewährleisten. Dazu gehören regelmäßige Wartungen durch ein qualifiziertes Fachunternehmen sowie die Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) alle zwei Jahre. Ergänzend gelten die technischen Regeln TRBS 3121 und die Anforderungen der DIN EN 13015. Wer die vorgeschriebene Wartung von Aufzügen vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern haftet im Schadensfall persönlich.

    Die Kosten für eine Aufzugswartung hängen von mehreren Faktoren ab: dem Aufzugstyp, der Förderhöhe, der Anzahl der Haltestellen, der Nutzungshäufigkeit und dem Umfang des Wartungsvertrags. Für eine einzelne Wartung können je nach Anlage demnach unterschiedliche Beträge anfallen. Brobeil erstellt Ihnen ein individuelles Angebot, das transparent alle enthaltenen Leistungen aufführt. Grundsätzlich gilt: Regelmäßige Wartung vermeidet teure Reparaturen und verlängert die Lebensdauer Ihrer Aufzugsanlage erheblich.

    Die jährlichen Wartungskosten für einen Aufzug schwanken in Deutschland je nach Anlagentyp und Nutzungsintensität für die reine Wartung. Hinzu kommen Kosten für Notrufbereitschaft, Betriebsstrom und eventuelle Reparaturen. Bei intensiv genutzten Anlagen oder älteren Aufzügen können die Kosten höher ausfallen. Ein Wartungsvertrag von Brobeil mit klaren Leistungsbausteinen schafft daher Planungssicherheit und schützt vor unerwarteten Ausgaben.

    Die Kosten für die regelmäßige Aufzugswartung sind als Betriebskosten auf Mieter umlagefähig. Rechtsgrundlage ist § 2 Nr. 7 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Umlagefähig sind meist die Kosten für die turnusmäßige Wartung, Betriebsstrom, Reinigung und Notrufbereitschaft. Nicht umlagefähig sind hingegen Reparaturkosten und Modernisierungsmaßnahmen. Bei Vollwartungsverträgen, die Reparaturen einschließen, muss der Reparaturanteil herausgerechnet werden. Brobeil dokumentiert alle Leistungen transparent, das erleichtert Ihnen die korrekte Nebenkostenabrechnung.

    Bitte beachten Sie hierzu, dass diese Information keine Rechtsberatung darstellt und Sie sich bei Fragen am besten an Ihren Steuerberater wenden.

    Eine fachgerechte Aufzugswartung umfasst die systematische Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen. Dazu gehören unter anderem die Prüfung von Bremse, Antrieb und Steuerung, die Kontrolle von Türen und Verriegelungen, die Überprüfung von Tragseilen bzw. Hydraulikkomponenten, Schmier- und Reinigungsarbeiten sowie der Austausch von Verschleißteilen. Darüber hinaus dokumentieren unsere Techniker den Anlagenzustand und weisen auf eventuellen Reparatur- oder Modernisierungsbedarf hin. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem vereinbarten Wartungsvertrag und den spezifischen Anforderungen Ihrer Anlage.

    Die Dauer einer Aufzugswartung hängt vom Anlagentyp, dem Alter und dem aktuellen Zustand des Aufzugs ab. Eine reguläre Wartung dauert in der Regel zwischen 1 und 3 Stunden. Während der Wartung wird der Aufzug vorübergehend außer Betrieb genommen. Unsere Servicetechniker arbeiten zügig und effizient, um die Ausfallzeit so gering wie möglich zu halten. Bei Anlagen mit besonderem Prüfaufwand, etwa bei älteren oder stark genutzten Aufzügen, kann die Wartung auch länger dauern.

    Die Wartungsintervalle sind nicht pauschal gesetzlich festgelegt, sondern richten sich nach der sicherheitstechnischen Bewertung der jeweiligen Anlage. Faktoren wie Nutzungshäufigkeit, Anlagenalter und Aufzugstyp spielen eine wichtige Rolle. Die DIN EN 13015 empfiehlt bei Aufzügen mit mehr als 40.000 Fahrten pro Monat eine monatliche Wartung. Bei geringerer Nutzung sind Intervalle von zwei bis drei Monaten üblich. Unabhängig davon ist die Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) alle zwei Jahre Pflicht, dazwischen erfolgt eine Zwischenprüfung.

    Die Wartung ist eine planmäßige, vorbeugende Maßnahme mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Aufzugsanlage zu erhalten. Die Instandhaltung ist der übergeordnete Begriff und umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um den sicheren und funktionsfähigen Zustand einer Anlage zu erhalten oder wiederherzustellen. Dazu gehören Inspektion, Wartung und Instandsetzung (Reparatur).

    Ja. Sie sind als Betreiber nicht verpflichtet, die Wartung beim Hersteller Ihres Aufzugs durchführen zu lassen. Herstellerunabhängige Wartung ist in Deutschland zulässig und wird von vielen Betreibern genutzt, um Kosten zu sparen und von individuellen Serviceleistungen zu profitieren. Brobeil bietet als Aufzugshersteller mit eigener Serviceorganisation herstellerunabhängige Wartung für Aufzugsanlagen aller Fabrikate an.

    Der Aufzugswärter oder die Person, die die regelmäßige Kontrolle nach TRBS 3121 durchführt, prüft unter anderem die Zugänge zu Schacht und Triebwerksraum, die Funktion der Türverriegelungen, das bündige Halten des Fahrkorbs, die Beleuchtung im Fahrkorb, den Notruf, die Sicherheitskennzeichnungen und den allgemeinen mechanischen Zustand der Anlage. Brobeil kann die regelmäßigen Begehungen auch als Serviceleistung für Sie übernehmen.

    Ja. Nach der Betriebssicherheitsverordnung und den europäischen Normen EN 81-28 ist ein funktionsfähiges Notrufsystem mit Zweiwege-Kommunikation in jedem Personenaufzug Pflicht. Das System muss eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle ermöglichen. Brobeil bietet mit BroLine ein Notrufsystem, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, auch als flexible Mietlösung mit 4G-fähigem GSM-Modul.

    Aufzüge rechtssicher betreiben Wartung Aufzüge: Alles Wissenswerte im Überblick

    Aufzüge gelten als überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.Das bedeutet: Als Betreiber sind Sie persönlich verpflichtet, den sicheren Zustand Ihrer Anlage während der gesamten Nutzungsdauer sicherzustellen. Dazu gehören regelmäßige Wartungen durch ein qualifiziertes Fachunternehmen, die wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), die Durchführung einer sicherheitstechnischen Bewertung, die Sicherstellung eines funktionierenden Notrufsystems und die Benennung eines Aufzugswärters oder die Durchführung entsprechender Kontrollen. Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert Bußgelder, den Verlust der Betriebserlaubnis und persönliche Haftung im Schadensfall.

    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

    Die BetrSichV bildet die zentrale Rechtsgrundlage für den Betrieb von Aufzugsanlagen in Deutschland. Sie verpflichtet Betreiber zur regelmäßigen Wartung, Inspektion und Prüfung durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS). Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen alle zwei Jahre einer Hauptprüfung sowie einer Zwischenprüfung unterzogen werden.

    TRBS 3121: Betrieb von Aufzugsanlagen

    Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 konkretisiert die Anforderungen der BetrSichV an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen. Sie regelt unter anderem die Kontrolle durch Aufzugswärter, den freien Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und die Anforderungen an die Personenbefreiung bei Störungen.

    Aufzugsrichtlinie (2014/33/EU)

    Die europäische Aufzugsrichtlinie definiert die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen an neue Aufzugsanlagen. Sie ist relevant für Planung, Bau und Inbetriebnahme und bildet die Basis für CE-Konformität.

    EN 81-28 / EN 81-1/2: Notruf und Sicherheit

    Diese europäischen Normen regeln die Anforderungen an Notrufsysteme und sicherheitstechnische Einrichtungen in Aufzügen. Das Brobeil Fernnotrufsystem BroLine erfüllt alle Anforderungen dieser Normen sowie der Betriebssicherheitsverordnung.

    DIN EN 13015: Instandhaltung

    Die Norm DIN EN 13015 legt die Anforderungen an die Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen fest. Nur Wartungsunternehmen, die nach den Regeln dieser Norm arbeiten, können eine qualifizierte Aufzugswartung gewährleisten.

    Individuelle Serviceverträge für Ihre Aufzugsanlage

    Kein Aufzug ist wie der andere und kein Betreiber hat die gleichen Anforderungen. Deshalb bieten wir keine starren Einheitsverträge, sondern individuelle Serviceverträge, bei denen Sie selbst festlegen, welche Leistungen Ihr Wartungsvertrag umfasst. Von der Basiswartung mit regelmäßiger Inspektion und Dokumentation bis zum Komplettpaket mit Notruf, Störungsbeseitigung, Reparaturen, ZÜS-Begleitung und Betreiber-Service. Wir schnüren Ihren Vertrag passgenau. In Sachen Zuverlässigkeit, Sicherheit und langfristigem Werterhalt Ihres Aufzugs können Sie sich ganz auf uns verlassen.

    Brobeil Aufzugservice: Ihr Partner für den gesamten Lebenszyklus Ihrer Aufzugsanlage

    Sicherheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis regelmäßiger Wartung, erfahrener Techniker und eines Partners, der Ihre Anlage wirklich kennt. Mit rund 65 Service-Mitarbeitern und über 7.200 betreuten Aufzugsanlagen im süddeutschen Raum bietet Brobeil weit mehr als klassische Fahrstuhlwartung. Wir stellen sicher, dass mittels regelmäßiger fachgerechter Betreuung durch unsere Servicetechniker das volle Potenzial Ihrer Aufzugsanlage dauerhaft gewährleistet wird.

    Wartung Aufzug – was genau wird geprüft?

    Bei einer fachgerechten Fahrstuhlwartung werden sämtliche sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen der Anlage systematisch kontrolliert. Dazu gehören die Überprüfung von Antrieb und Bremse, die Kontrolle der Steuerung und aller elektrischen Komponenten, die Prüfung von Türen, Verriegelungen und Türantrieben sowie die Inspektion von Tragseilen oder bei Hydraulikaufzügen der hydraulischen Komponenten. Bewegliche Teile werden geschmiert und gereinigt, Verschleißteile bei Bedarf ausgetauscht. Darüber hinaus kontrollieren die Servicetechniker alle Sicherheitseinrichtungen, testen das Notrufsystem und dokumentieren den Anlagenzustand einschließlich eventuell erforderlicher Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen.

    Die Wartungsintervalle richten sich nach der Art und Intensität der Nutzung, dem Alter der Anlage und den Herstellerangaben. Aufzüge mit hoher Nutzungsfrequenz, etwa in Bürogebäuden oder Krankenhäusern, werden häufiger gewartet als Anlagen in Wohngebäuden mit wenigen Haltestellen. Die DIN EN 13015 gibt Richtwerte und beschreibt die Anforderungen an eine qualifizierte Instandhaltung von Aufzügen. Brobeil stimmt die Wartungsintervalle individuell mit Ihnen ab und dokumentiert jeden Einsatz

    Liftservice mit System: das Brobeil Servicekonzept

    Was Brobeil von anderen Anbietern im Bereich Aufzugservice und Liftservice unterscheidet, ist der ganzheitliche Ansatz. Statt einzelner Wartungstermine erhalten Betreiber ein durchdachtes Servicekonzept, das alle Pflichten und Leistungen aus einer Hand abdeckt, sowie auf Wunsch Zusatzleistungen wie RWA-Wartung, DGUV-Vorschrift-3-Prüfungen und die Betreuung hydraulischer Anlagen als zertifizierter WHG-Fachbetrieb.

    Für Betreiber bedeutet das: ein Ansprechpartner, eine Rechnung und die Sicherheit, dass alle gesetzlichen Anforderungen an die Wartung von Personenaufzügen und Aufzugsanlagen zuverlässig erfüllt werden. Ohne eigenen Verwaltungsaufwand und mit der Gewissheit, dass im Ernstfall erfahrene Techniker mit kurzen Anfahrtswegen vor Ort sind.