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Geöffneter Aufzug neben einem Rollstuhl in einem hellen Gebäudekorridor
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Behindertengerechter Aufzug Barrierefreie Aufzüge von Brobeil

Überschrift Akzent lang

Ein barrierefreier Aufzug ist kein Sonderfall, er sollte der Standard in Sachen Personenaufzug sein. Die DIN EN 81-70:2022 regelt die Mindestanforderungen, nach denen die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit körperlichen Einschränkungen festgelegt ist.

Bei Brobeil legen wir größten Wert auf eine umfassende Zugänglichkeit für sämtliche Fahrgäste. Unsere Personenaufzüge erfüllen Anforderungen der DIN EN 81-70:2022 zuverlässig und gewissenhaft. Als inhabergeführtes Familienunternehmen mit 150-jähriger Geschichte, eigener Fertigung in Dürmentingen und 180 Mitarbeitenden planen und bauen wir behindertengerechte Aufzüge, die Präzision mit durchdachtem Design verbinden.

Barrierefreier Aufzug vom Experten Darum Brobeil für barrierefreie Aufzüge

Luftaufnahme eines Ortes mit Wohnhäusern, Gewerbebetrieben, Straßen und umliegenden Feldern

Über 150 Jahre Erfahrung

Brobeil blickt auf eine 150-jährige Firmengeschichte zurück und wird in fünfter Generation als Familienunternehmen geführt. Mit über 12.000 realisierten Aufzugsanlagen verfügen wir über die Erfahrung, auch anspruchsvolle barrierefreie Projekte sicher umzusetzen.

Gläserner Außenaufzug mit Plattform für barrierefreien Zugang zwischen zwei Ebenen

Expertise für DIN-Standards

Die Norm für barrierefreie Aufzüge ist komplex: detaillierte Ausstattungsvorgaben und strenge Maßtoleranzen. Unsere Konstrukteure kennen jede Anforderung im Detail und setzen sie in jedem Projekt zuverlässig um, von den Kabinen-Mindestmaßen bis zur korrekten Platzierung der Fahrkorbtableaus.

Geschlossene Aufzugtüren mit Anzeige der fünften Etage

Alles aus einer Hand

Bei Brobeil gibt es wenig bis keine Schnittstellen-Risiken: Beratung, Konstruktion, Fertigung am Standort Dürmentingen, Montage durch unsere Teams und dauerhafter Service mit 65 Servicetechnikern: alles aus einer Hand.

Vor einem Gebäude mit dem Logo „Brobeil Aufzüge“ fährt ein weißer, orange-grün gestalteter Transporter vorbei

Vor Ort in Süddeutschland

Mit unserem Hauptsitz in Dürmentingen und der Niederlassung in Stuttgart sind wir nah an unseren Kunden in ganz Süddeutschland. Kurze Wege bedeuten schnelle Reaktionszeiten, sowohl bei der Planung, bei der Montage und im 24-Stunden-Notrufservice.

Aufzug neben einer Betontreppe in einem hellen, modernen Gebäude

Barrierefreiheit bei Personenaufzügen verstehen Was macht einen Aufzug barrierefrei?

Ein barrierefreier Aufzug ist ein Personenaufzug, der so geplant und ausgestattet ist, dass ihn alle Menschen sicher und ohne fremde Hilfe nutzen können, auch Rollstuhlfahrer, Personen mit Gehhilfen, Sehbehinderungen oder kognitiven Einschränkungen. Die Anforderungen an einen behindertengerechten Aufzug gehen dabei deutlich über die eines Standard-Personenaufzugs hinaus.

Die maßgebliche Norm ist die DIN EN 81-70:2022 mit dem Titel „Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen". Sie ist eine Ergänzung zur Grundnorm DIN EN 81-20/50 und legt fest, welche zusätzlichen Anforderungen ein Aufzug erfüllen muss, um als barrierefrei zu gelten. Die Norm gilt für neue Personenaufzüge in Gebäuden, in denen eine barrierefreie Erschließung notwendig ist und das betrifft nahezu alle öffentlich zugänglichen Gebäude sowie Mehrfamilienhäuser.

Entscheidend sind drei Bereiche: die Mindestabmessungen des Fahrkorbs (Kabinengröße und Türbreite), die Ausstattungsvorgaben (Handläufe, Taster, Spiegel, Anzeigen, akustische Signale) und die Gestaltung der Haltestellen (Bewegungsflächen vor Aufzügen, Etagentableaus, Befehlsgeber). All diese Anforderungen setzt Brobeil in jedem barrierefreien Aufzug normgerecht um.

Kabinentypen von behindertengerechten Aufzügen Welcher barrierefreie Aufzug passt zu Ihrem Gebäude?

Die DIN EN 81-70:2022 definiert fünf Aufzugstypen mit jeweils eigenen Mindestabmessungen der Fahrkörbe. Welche Art für Ihr Gebäude vorgeschrieben ist, hängt von der Gebäudeart, seiner Nutzung und dem erforderlichen Grad der Zugänglichkeit ab. Brobeil plant und baut alle fünf Arten, als Durchlader, einseitig oder in Übereckanordnung.

Typ 1 ist der kompakteste barrierefreie Aufzug und ausschließlich für den Einbau in bestehenden Gebäuden zugelassen, in denen die baulichen Gegebenheiten keinen größeren Fahrkorb erlauben.

Nennlast: 450 kg

Kabine: 1.000 × 1.300 mm (B × T)

Türbreite: ≥ 800 mm

Auslegung: Ein Rollstuhlbenutzer ohne Begleitperson

Türvarianten: Durchlader, einseitig

Aufgrund der eingeschränkten Kabinengröße ist bei Typ 1 ein Spiegel an der Rückwand verpflichtend. Dieser Spiegel ermöglicht Rollstuhlfahrern, Hindernisse vor den Schachttüren beim Rückwärtsfahren zu erkennen.

Typ 2 ist der Standardtyp für barrierefreie Aufzüge in Neubauten. Er bietet ausreichend Platz für einen Rollstuhlbenutzer mit einer Begleitperson.

Nennlast: 630 kg

Kabine: 1.100 × 1.400 mm (B × T)

Türbreite: ≥ 900 mm

Auslegung: Ein Rollstuhlbenutzer mit einer Begleitperson

Türvarianten: Durchlader, einseitig

Typ 2 ist die häufigste Ausführung für Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude und Gewerbeimmobilien mit barrierefreier Erschließung.

Typ 3 ist der vorgeschriebene Mindeststandard für Aufzüge in öffentlich zugänglichen Gebäuden. Die tiefere Kabine bietet Platz für einen Rollstuhlfahrer, weitere Fahrgäste und bei Bedarf auch für Krankentragen.

Nennlast: 1.000 kg

Kabine: 1.100 × 2.100 mm (B × T)

Türbreite: ≥ 900 mm

Auslegung: Ein Rollstuhlbenutzer und weitere Fahrgäste, auch geeignet für Krankentragen

Türvarianten: Durchlader, einseitig

Typ 3 ist der Mindeststandard für Rathäuser, Kliniken, Schulen, Bahnhöfe, Museen und andere öffentliche Einrichtungen in Sachen behindertengerechte Aufzüge.

Typ 4 kommt zum Einsatz, wenn die Zugänge auf verschiedenen Etagen über Eck angeordnet sind. Die Kabinentüren befinden sich also nicht gegenüber, sondern rechtwinklig zueinander. Die breitere Kabine bietet ausreichend Bewegungsfläche zum Wenden des Rollstuhls.

Nennlast: 1.000 kg

Kabine: 1.400 × 1.600 mm oder 1.600 × 1.400 mm (B × T)

Türbreite: ≥ 900 mm

Auslegung: Ein Rollstuhlbenutzer und weitere Fahrgäste, Wendefläche vorhanden

Türvarianten: Übereckanordnung

Bei Typ 4 sind zwei Fahrkorbtableaus vorgeschrieben, jeweils an der Seitenwand neben den Türen.

Typ 5 bietet die größtmögliche Zugänglichkeit. Die großzügige Kabine erlaubt das komfortable Wenden eines Rollstuhls und nimmt gleichzeitig mehrere weitere Fahrgäste auf.

Nennlast: 1.275 kg

Kabine: 1.400 × 2.000 mm oder 2.000 × 1.400 mm (B × T)

Türbreite: ≥ 1.100 mm

Auslegung: Ein Rollstuhlbenutzer und weitere Fahrgäste, großzügige Wendefläche

Türvarianten: Durchlader, einseitig, Übereckanordnung

Typ 5 kommt in repräsentativen öffentlichen Gebäuden, Kliniken und Einrichtungen mit hohen Anforderungen an Zugänglichkeit zum Einsatz.

Aufzug neben einer breiten, gefliesten Treppe mit Handlauf in einem hellen Gebäude

Ausstattung nach Norm für barrierefreie Aufzüge Was ein barrierefreier Aufzug zusätzlich braucht

Brobeil Glasaufzug Headerbild

Die DIN EN 81-70:2022 regelt nicht nur die Kabinenmaße, sondern stellt auch präzise Anforderungen an die Ausstattung eines behindertengerechten Aufzugs. Brobeil setzt alle folgenden Vorgaben standardmäßig in jedem barrierefreien Projekt um.

Im Fahrkorb beginnt die Barrierefreiheit bei den Bedienelementen. Taster müssen eine Mindestgröße einhalten, in definierter Höhe sitzen und kontrastreich gestaltet sein, damit sie auch für Personen mit Sehbehinderung oder eingeschränkter Motorik nutzbar sind. Die Stockwerktaster werden oberhalb der Befehlstaster angeordnet, der Taster der Ausgangshaltestelle ist taktil hervorgehoben und grün eingerahmt. Bei den kompakteren Typen 1, 2 und 3 genügt ein Fahrkorbtableau, bei den größeren Typen 4 und 5 ist ein zweites Tableau vorgesehen. Optional können XL-Taster auf einer geneigten Platte montiert werden, besonders sinnvoll in Gebäuden mit vielen Nutzern mit eingeschränkter Feinmotorik.

Handläufe geben Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität Halt und Orientierung. Die Norm definiert Höhe, Wandabstand, Durchmesser und Endgestaltung exakt. Für die Typen 1, 2 und 3 ist ein Handlauf auf der Tableauseite verpflichtend, für die Typen 4 und 5 sind zwei Handläufe vorgeschrieben. Ebenso geregelt ist der Spiegel an der Rückwand: Er ist bei den Typen 1, 2 und 3 verpflichtend, weil die Kabine zu klein ist, um einen Rollstuhl zu wenden, der Spiegel ermöglicht es, Hindernisse vor den Schachttüren beim Rückwärtsfahren zu erkennen. Der Fahrkorbfußboden muss rutschhemmend sein und darf dem Bodenbelag der angrenzenden Stockwerke entsprechen.

Die Barrierefreiheit endet nicht an der Kabinentür. Auch an den Haltestellen gelten klare Vorgaben: Etagentableaus müssen in definierter Höhe angebracht sein, Richtungspfeile beleuchtet und akustische Signale einstellbar: ein Signalton für Aufwärtsfahrten, zwei für Abwärtsfahrten. Sprachansagen und Positionsanzeiger im Fahrkorb ergänzen das System. Die Bewegungsflächen vor Aufzügen regelt ergänzend die Planungsnorm DIN 18040. Brobeil berät Sie zu beiden Normen im Zusammenspiel.

Alle Details zu Maßen, Tasterabständen, Handlauf-Spezifikationen, Anzeigenhöhen und akustischen Anforderungen finden Sie in unserer Broschüre „Barrierefreie Aufzüge nach DIN EN 81-70:2022".

Von der Idee zur fertigen barrierefreien Anlage Zum barrierefreien Aufzug in vier Schritten

1.
Beratung & Bestandsaufnahme

In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Anforderungen, den geltenden Kabinentyp nach DIN EN 81-70 und besichtigen die baulichen Gegebenheiten vor Ort. Wir beraten Sie, welcher Aufzug-Grundriss zu Ihrem Gebäude passt.

2.
Planung, Konstruktion & Fertigung

Unsere Konstrukteure erstellen detaillierte technische Zeichnungen mit allen barrierefreien Ausstattungsdetails. Sie erhalten ein verbindliches Angebot mit transparenter Kostenaufstellung. Auf dieser Basis wird Ihr behindertengerechter Aufzug gefertigt.

3.
Montage

Unsere Montage-Teams installieren Ihren Aufzug fachgerecht und termingerecht ohne Kompromisse bei der Barrierefreiheit. Den Monatgetermin Ihres barrierfreien Personenaufzugs vereinbaren wir gemeinsam im Voraus.

4.
Abnahme, Service & Wartung

Nach der Prüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) übergeben wir Ihnen eine betriebsbereite, normkonforme Anlage. 65 Servicetechniker sorgen anschließend für regelmäßige Wartung, Reparatur und 24-Stunden-Notrufbereitschaft.

Einsatzbereiche des barrierefreien Aufzugs Barrierefreie Aufzüge für jede Gebäudeart

Rathäuser, Kliniken, Schulen, Museen, Bahnhöfe: In öffentlich zugänglichen Gebäuden ist ein barrierefreier Aufzug nach DIN EN 81-70 in den meisten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Nutzung kommen die Typen 2 bis 5 in Frage. Brobeil baut Aufzüge für Rollstuhlfahrer, die auch den erhöhten Anforderungen an Vandalismussicherheit (DIN EN 81-71) und Brandschutz (DIN EN 81-72/73) gerecht werden.

In Mehrfamilienhäusern schreiben die Landesbauordnungen ab einer bestimten Geschosszahl barrierefreie Aufzüge vor. Typ 2 (1.100 × 1.400 mm) ist hier der Standardtyp. Er bietet Platz für einen Rollstuhlfahrer mit Begleitperson und lässt sich sowohl in Neubauten als auch in bestehenden Treppenhäusern realisieren. Für Bestandsgebäude, in denen die Platzverhältnisse eingeschränkt sind, kann Typ 1 eingesetzt werden.

Auch im Einfamilienhaus ist ein Aufzug für Rollstuhlfahrer realisierbar, zum Beispiel als Innenaufzug im Treppenhaus oder als Behindertenaufzug außen an der Fassade. Brobeil plant den Aufzug-Grundriss so, dass er mit minimalem Platzbedarf maximale Barrierefreiheit schafft. Der BRO 1000 D mit seiner reduzierten Schachtgrube ab 200 mm ist besonders für den Einbau in Bestandsgebäuden geeignet. Fördermöglichkeiten über die KfW und die Pflegekasse können die Investition deutlich reduzieren.

Betonierter Flur mit geschlossenem Aufzug und angrenzender Treppe
Geschlossene Aufzugtüren in einem ParkhausOffener Aufzug neben einer Treppe in einem modernen Bürogebäude

Kontakt Persönliche Beratung für barrierfreie Aufzüge

Jedes Gebäude hat andere Voraussetzungen und jeder barrierefreie Aufzug braucht eine individuelle Planung. Unsere Berater nehmen sich Zeit für Ihr Projekt: Wir klären gemeinsam, welcher Kabinentyp nach DIN EN 81-70 für Ihr Gebäude vorgeschrieben ist, welche Ausstattung sinnvoll ist und wie sich Ihr Vorhaben wirtschaftlich umsetzen lässt. Persönlich, unverbindlich und kostenlos.

Infos zu Ihrem barrierefreien Aufzug Beratung zu rollstuhlgerechten Aufzügen jetzt anfragen

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    Installation Aufzug

    Antworten zu behindertengerechten Aufzügen Häufige Fragen zu barrierefreien Aufzügen

    Wer einen barrierefreien Aufzug plant, braucht klare Antworten. Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um behindertengerechte Aufzüge nach DIN EN 81-70. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, sprechen Sie uns an: Unsere Berater stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, ob am Telefon, per E-Mail oder bei einem persönlichen Termin vor Ort.

    Die Mindestgröße hängt vom Aufzugstyp ab. Der kleinste barrierefreie Aufzug ist Typ 1 mit einer Kabinengröße von 1.000 × 1.300 mm und einer Türbreite von mindestens 800 mm, er ist allerdings ausschließlich für bestehende Gebäude zugelassen. Für Neubauten ist Typ 2 mit 1.100 × 1.400 mm und mindestens 900 mm Türbreite der vorgeschriebene Mindeststandard. Die Typen 3 bis 5 bieten noch größere Kabinen für öffentliche Gebäude und Sondersituationen wie Übereck-Zugänge. Welcher Typ für Ihr Gebäude gilt, hängt von der Gebäudeart, der Nutzung und der Landesbauordnung ab.

    Die DIN EN 81-70:2022 definiert die Mindestmaße für barrierefreie Aufzüge in fünf Abstufungen: Typ 1 mit 1.000 × 1.300 mm (450 kg, Türbreite ≥ 800 mm), Typ 2 mit 1.100 × 1.400 mm (630 kg, Türbreite ≥ 900 mm), Typ 3 mit 1.100 × 2.100 mm (1.000 kg, Türbreite ≥ 900 mm), Typ 4 mit 1.400 × 1.600 mm oder 1.600 × 1.400 mm (1.000 kg, Türbreite ≥ 900 mm) und Typ 5 mit 1.400 × 2.000 mm oder 2.000 × 1.400 mm (1.275 kg, Türbreite ≥ 1.100 mm). Alle Maße beziehen sich auf die lichte Kabineninnenabmessung (Breite × Tiefe). Zusätzlich zu den Kabinenmaßen müssen die Bewegungsflächen vor Aufzügen ausreichend dimensioniert sein. Diese regelt die Planungsnorm DIN 18040.

    Die Mindesttürbreite richtet sich nach dem Aufzugstyp: Typ 1 erfordert mindestens 800 mm, die Typen 2, 3 und 4 mindestens 900 mm und Typ 5 mindestens 1.100 mm. Diese Maße beziehen sich auf die lichte Zugangsbreite der Fahrkorb- und Schachttüren. Eine breitere Tür erleichtert den Zugang mit Rollstühlen, Rollatoren und Krankentragen erheblich. Brobeil kann die Türbreite innerhalb der technischen Möglichkeiten auch über die Mindestmaße hinaus vergrößern.

    Für einen Aufzug, der von Rollstuhlfahrern eigenständig und sicher genutzt werden soll, empfiehlt die DIN EN 81-70 mindestens Typ 2 (1.100 × 1.400 mm, Türbreite ≥ 900 mm). In diesem Fahrkorb kann ein Rollstuhlfahrer mit einer Begleitperson fahren. Soll der Rollstuhl in der Kabine gewendet werden können, ist mindestens Typ 4 (1.400 × 1.600 mm) oder Typ 5 (1.400 × 2.000 mm) erforderlich. In Bestandsgebäuden, in denen größere Kabinen nicht realisierbar sind, kann Typ 1 (1.000 × 1.300 mm) mit Spiegel an der Rückwand eingesetzt werden. Hier fährt der Rollstuhlfahrer allerdings ohne Begleitperson und ohne Wendemöglichkeit.

    Die Schachtmaße eines Typ-3-Aufzugs (Kabine 1.100 × 2.100 mm, Türbreite ≥ 900 mm) ergeben sich aus den Kabinenabmessungen zuzüglich der konstruktiv erforderlichen Zuschläge für Führungsschienen, Gegengewicht, Türmechanik und Sicherheitsabstände. Beim Brobeil BRO 1000 D in der Typ-3-Variante liegt die Schachtbreite bei ca. 1.600 mm und die Schachttiefe bei ca. 2.450 mm (bei einseitigem Zugang). Die Schachtgrube kann auf bis zu 200 mm reduziert werden. Da die exakten Schachtmaße von Antriebsart, Türvariante (Durchlader oder einseitig) und Sonderausstattung abhängen, erstellen wir für jedes Projekt individuelle Schachtzeichnungen.

    Ein Aufzug Typ 2 nach DIN EN 81-70:2022 hat eine Mindest-Kabinengröße von 1.100 mm Breite × 1.400 mm Tiefe bei einer Nennlast von 630 kg. Die Mindesttürbreite beträgt 900 mm. Typ 2 ist als Durchlader (Türen auf gegenüberliegenden Seiten) und als einseitiger Zugang verfügbar. Diese Ausführung bietet Platz für einen Rollstuhlbenutzer mit einer Begleitperson und ist der Standard für barrierefreie Neubauten in Deutschland.

    Ja, barrierefreie Aufzüge lassen sich in den meisten Bestandsgebäuden nachrüsten, beispielsweise als Innenaufzug im Treppenhaus oder als Behindertenaufzug außen an der Fassade. Der Brobeil BRO 1000 D ist mit seiner reduzierten Schachtgrube ab 200 mm besonders für den nachträglichen Einbau geeignet. In Bestandsgebäuden, in denen ein Typ-2-Aufzug nicht realisierbar ist, kann der kompaktere Typ 1 eingesetzt werden. Für Außenaufzüge ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Brobeil begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

    Ein Behindertenaufzug (korrekter: barrierefreier Aufzug nach DIN EN 81-70) ist ein vollwertiger Personenaufzug, der alle Sicherheitsanforderungen der DIN EN 81-20/50 erfüllt und zusätzlich die Barrierefreiheits-Vorgaben der DIN EN 81-70 einhält. Ein Personenlift oder Homelift unterliegt hingegen der Maschinenrichtlinie und hat typischerweise eine geringere Geschwindigkeit und Tragkraft. Für öffentlich zugängliche Gebäude und Mehrfamilienhäuser ist in der Regel ein vollwertiger behindertengerechter Aufzug nach DIN EN 81-70 vorgeschrieben.

    Barrierefreie Aufzüge im Detail Barrierefreier Aufzug von Brobeil: Zugänglichkeit aus Überzeugung

    Barrierefreie Aufzüge sind heute kein Nischenprodukt mehr, sondern ein zentrales Element moderner Gebäudeplanung. Ob im Neubau oder bei der Nachrüstung von Bestandsgebäuden: die Anforderungen an rollstuhlgerechte Aufzüge wachsen, die gesetzlichen Vorgaben werden konkreter und die gesellschaftliche Erwartung an uneingeschränkte Zugänglichkeit steigt. Für Bauherren, Architekten und Betreiber bedeutet das: Ein behindertengerechter Aufzug muss von Anfang an richtig geplant werden. Die DIN EN 81-70:2022 gibt dafür den normativen Rahmen vor.

    Aufzug barrierefrei: was die Norm verlangt

    Die DIN EN 81-70 ist eine Produktnorm, die sich an Aufzugshersteller, Planer und Errichter richtet. Sie definiert fünf Kabinentypen mit steigenden Anforderungen an Aufzug barrierefrei Maße, Türbreiten und Ausstattung. Typ 1 mit seiner Kabinengröße von 1.000 × 1.300 mm ist ausschließlich für Bestandsgebäude vorgesehen. Typ 2 (1.100 × 1.400 mm) gilt als Standard für barrierefreie Neubauten. Typ 3 (1.100 × 2.100 mm) adressiert den öffentlichen Bereich. Typ 4 (1.400 × 1.600 mm) löst die besondere Herausforderung von Übereck-Zugängen. Typ 5 (1.400 × 2.000 mm) bietet die maximale Zugänglichkeit mit großzügiger Wendefläche für Rollstuhlfahrer.

    Neben den Kabinenmaßen regelt die Norm auch die Ausstattung im Detail: Fahrkorbtableaus mit genau definierten Tasterabmessungen und -positionen, Handläufe mit vorgeschriebener Höhe und Wandabstand, Spiegel für Kabinen ohne Wendemöglichkeit, rutschhemmende Böden, optische und akustische Standort- und Richtungsanzeigen sowie normkonforme Etagentableaus an den Haltestellen.

    Aufzüge für Rollstuhlfahrer – mehr als nur Kabinenmaße

    Ein Aufzug für Rollstuhlfahrer muss über die reinen Kabinenabmessungen hinaus durchdacht sein. Die Bewegungsflächen vor Aufzügen müssen ausreichend dimensioniert sein, damit der Rollstuhl manövriert, gewendet und sicher in die Kabine gefahren werden kann. Die Türöffnungszeiten müssen verlängert sein, die Befehlsgeber in der richtigen Höhe sitzen, die Anzeigen kontrastreich und die akustischen Signale einstellbar sein. Ein Behinderten Fahrstuhl, der all diese Anforderungen erfüllt, ist das Ergebnis sorgfältiger Planung, nicht nur normkonformer Technik.

    Brobeil versteht barrierefreie Aufzüge als Gesamtlösung. Wir planen den Aufzug Grundriss so, dass er optimal in die Gebäudestruktur passt, beraten zur richtigen Wahl des Kabinentyps und koordinieren die Abstimmung mit Architekten, Statikern und Bauherren. Unsere Konstrukteure kennen die Schnittstellen zwischen DIN EN 81-70 (Produktnorm) und DIN 18040 (Planungsnorm) und sorgen dafür, dass beides zusammenpasst.

    Behindertenaufzüge außen: Barrierefreiheit auch bei beengten Verhältnissen

    Nicht in jedem Bestandsgebäude lässt sich ein rollstuhlgerechter Aufzug im Inneren unterbringen. In solchen Fällen sind Behindertenaufzüge außen die Lösung: Ein Außenaufzug mit Schachtgerüst an der Fassade schafft barrierefreien Zugang, ohne die Innenarchitektur zu verändern. Brobeil konstruiert Außenaufzüge mit witterungsbeständigen Materialien und baut sie so, dass sie alle Anforderungen der DIN EN 81-70 erfüllen, auch bei Wind, Schnee und Temperaturschwankungen.

    Warum Brobeil als Partner für barrierefreie Aufzüge?

    Brobeil blickt auf 150 Jahre Unternehmensgeschichte zurück und wird in fünfter Generation als Familienunternehmen geführt. Mit über 12.000 realisierten Aufzugsanlagen, 180 Mitarbeitende und 65 Servicetechnikern bieten wir die Expertise und die Nähe, die ein anspruchsvolles Projekt wie ein barrierefreier Aufzug verlangt. Am Hauptsitz in Dürmentingen fertigen wir mit eigener Fertigungstiefe, unsere Niederlassung in Stuttgart sichert kurze Wege in ganz Süddeutschland. Lassen Sie sich noch heute von uns zum barrierefreien Aufzug beraten.